Weiße Feder: www.gemeinsam-gegen-gewalt.at
Kurzfassung der Verhaltensvereinbarungen
Administrative Vereinbarungen
Teilnahme am Unterricht
SchülerInnen und LehrerInnen sind um Pünktlichkeit bemüht.
Erscheint 10 Minuten nach dem Läuten keine Lehrkraft in der Klasse, so meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
Fernbleiben vom Unterricht
Der regelmäßige Unterrichtsbesuch ist in § 43 und 44 des SchUG klar geregelt. Das Fernbleiben ist nur bei gerechtfertigter Verhinderung zulässig. Bei einer solchen Verhinderung muss dies durch die Erziehungsberechtigten unverzüglich nach Eintreten der Verhinderung im Sekretariat gemeldet werden. Schriftliche Entschuldigungen für die versäumten Unterrichtsstunden sind innerhalb einer Woche dem Klassenvorstand vorzulegen.
Aufenthalt in der Schule
Die gesetzliche Regelung erlaubt es SchülerInnen, 15 Minuten vor und 15 Minuten nach dem Unterrichtsende in der Schule anwesend zu sein. Damit aber jene SchülerInnen, die mit dem Bus kommen, mehr Spielraum haben, ist es gestattet, das Schulgebäude ab 7.00 Uhr zu betreten. Die Beaufsichtigungspflicht, die durch die Zuteilung von Gangdiensten gesichert wird, ist allerdings erst ab 7.45 Uhr gewährleistet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen SchülerInnen auch ihre Klassen aufsuchen.
Die Garderoben dienen zum Umkleiden und sind keine Aufenthaltsräume. Die Verantwortung für den Spindschlüssel liegt bei den SchülerInnen. Im Spind sollen keine Wertsachen aufbewahrt werden, da die Schule keinerlei Schadenersatz für abhanden gekommene Gegenstände leistet.
Das Betreten des Schulgebäudes außerhalb der Garderoben ist nur mit Hausschuhen gestattet.
Sonderunterrichtsräume
Sonderunterrichtsräume (Chemiesaal, Physiksaal, Computerraum usw.) dürfen nur im Beisein einer Lehrperson betreten werden.
Pausen
Die 5-Minuten-Pausen dienen den SchülerInnen dazu, sich auf die nächste Stunde vorzubereiten. Wenn nötig, wechseln sie den Klassenraum.
In der großen Pause halten sich die SchülerInnen in den Klassen, der Pausenhalle oder bei trockenem, schönem Wetter im Pausenhof auf.
Die Toiletten sind in den Pausen aufzusuchen.
Das Essen und Trinken ist ausschließlich in den Pausen gestattet.
Freistunden
Die Freistunden werden in der Pausenhalle verbracht, dabei darf der Unterricht in den anderen Klassen nicht gestört werden.
Das Schulgebäude darf weder während der Unterrichtszeit noch während der Freistunden verlassen werden.
Mobiltelefone
Während der gesamten Unterrichtszeit sind Handys abzuschalten. Das Filmen und Fotografieren ist weder während des Unterrichts noch während der Freistunden und Pausen gestattet.
Umgang mit Sachwerten
Mit Unterrichtsgegenständen, Sportgeräten und Unterrichtsmaterialien muss sorgfältig umgegangen werden. Diese dürfen weder beschädigt noch verunstaltet werden. Bei mutwilliger Zerstörung erfolgt eine Wiedergutmachung durch den Verursacher.
Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Widerrechtliches Aneignen von fremdem Eigentum wird als Diebstahl geahndet.
Spielzeug, das vom Unterricht ablenkt, und gefährliche Gegenstände dürfen von den LehrerInnen abgenommen werden und sind von den Eltern im Sekretariat abzuholen.
Hygiene und Gesundheit
Das gesamte Schulareal ist sauber zu halten.
In der Schule ist auf eine dem Anlass entsprechende Kleidung zu achten.
Jeder Schüler ist für seinen Platz verantwortlich.
Der Müll ist zu trennen.
Bei mutwilliger Verschmutzung erfolgt die Reinigung durch den Verursacher.
Kaugummikauen ist verboten.
Im Sinne der Gesundheit gilt für alle Schulpartner sowie für Gäste der Schule am gesamten Schulgelände ein generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot.
Umgang miteinander
Die Schulpartner pflegen einen höflichen und respektvollen Umgangston.
Alle Schulpartner grüßen höflich.
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind wesentliche Voraussetzungen für ein positives Miteinander.
Der soziale Umgang miteinander beruht auf Respekt und Achtung.
Konflikte sind auf sachlicher, niveauvoller und individuell angemessener Ebene auszutragen.
Vereinbarungen
Wir legen Wert auf:
Regelverstöße und Maßnahmen
Durch Ehrlichkeit, Disziplin und gegenseitigen Respekt soll Fehlverhalten grundsätzlich vermieden werden. Maßnahmen greifen dann, wenn Verhaltensvereinbarungen bewusst und eindeutig verletzt werden oder Schulgesetze übertreten werden.
Erziehungsmaßnahmen: § 47 SchUG