Förderungsrichtlinie Stand 2013/14

Förderungsrichtlinie

des Elternvereins

1 Präambel

Der Elternverein der Neuen Mittelschule / Neuen Musikmittelschule Rosental verfolgt

nach den Vereinsstatuten unter anderem den Zweck, die Erziehung der SchülerInnen in jeder Weise zu fördern.

Hiezu zählen insbesondere die finanzielle Unterstützung von Aktivitäten

und Projekten mit einem positiven Einfluss auf die Entwicklung in körperlicher, geistiger und sozialer Hinsicht.

Die gegenständliche Richtlinie dient zur optimalen, verantwortungsvollen

und vor allem treffsicheren Verwendung der dem Elternverein anvertrauten Mittel.

Finanzielle Unterstützungen werden primär in der Form von

Individualförderungen gewährt.

2 Individualförderung

Schulveranstaltungen sind auch ein effizientes Mittel, die

Klassengemeinschaft zu stärken und die soziale Entwicklung der SchülerInnen zu fördern.

Der Elternverein begrüßt ausdrücklich derartige Aktivitäten.

Die Veranstaltungen sollten grundsätzlich derart organisiert werden, dass

auch in finanzieller Hinsicht eine Teilnahme aller SchülerInnen gewährleistet ist.

Vielfach sind jedoch nicht unerhebliche Selbstbehalte zu leisten.

Um SchülerInnen auch aus finanziell schwächeren Verhältnissen die

Teilnahme an Schulveranstaltungen zu ermöglichen, kann der Elternverein

personenbezogene Zuschüsse zu den Selbstbehalten gewähren.

Die Förderung erstreckt sich auf mehrtägige Skikurse, Sport- und

Projektwochen.

 

Voraussetzung für eine Individualförderung ist

  • die Mitgliedschaft beim Elternverein  und
  • ein genehmigter Antrag auf Schülerunterstützung von der Schülerbeihilfenstelle des Landesschulrates für das Burgenland 1

Die Höhe der Individualförderung beträgt ein Drittel der Kosten, max. jedoch € 80,-.

 

Da grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass Familien mit finanziellen

Engpässen auch immer die Kriterien für die Schülerunterstützung des Landes erfüllen, kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. besondere finanzielle Belastungen der Familie wegen Krankheit/Behinderung; nicht EU-Bürger und Aufenthalt im Inland kürzer als 5 Jahre) nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand und dem Klassenelternvertreter eine davon unabhängige Sozialunterstützung gewährt werden.

Die Entscheidung über Individualanträge wird im Rahmen einer Vorstandssitzung des

Elternvereines getroffen. Die Behandlung der Anträge erfolgt anonym und absolut

vertraulich.

 

3 Allgemeines

 Höhe und Anzahl der Förderungen richtet sich nach der finanziellen

Gebarungssituation des Elternvereines.

 Unterstützungen seitens des Elternvereines können durch einen einmaligen Zuschuss

erfolgen, aber auch in der Form einer Vorfinanzierung mit (Teil-)

Rückzahlungsverpflichtung aus Projekterlösen.

 Alle Anträge auf Förderung sind schriftlich und so zeitgerecht (mindestens 4 Wochen

vor Projektbeginn) beim Elternverein einzureichen, dass eine Beratung im

Elternausschuss noch vor Projektbeginn möglich ist.

 Bei den Förderungen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Elternvereines. Ein

Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung ist somit nicht gegeben.

 

1 Anträge liegen in der Direktion auf und sind auch direkt beim Landesschulrat,

Schülerbeihilfenstelle, erhältlich.

Die Bedürftigkeit richtet sich nach dem Familieneinkommen, der Familiengröße und dem

Familienstand.

Die Anträge sind spätestens bis 31.3. (Fallfrist!) eines Kalenderjahres bei der

Schülerbeihilfenstelle einzureichen.