Förderungsrichtlinie
des Elternvereins
Der Elternverein der Neuen Mittelschule / Neuen Musikmittelschule Rosental verfolgt
nach den Vereinsstatuten unter anderem den Zweck, die Erziehung der SchülerInnen in jeder Weise zu fördern.
Hiezu zählen insbesondere die finanzielle Unterstützung von Aktivitäten
und Projekten mit einem positiven Einfluss auf die Entwicklung in körperlicher, geistiger und sozialer Hinsicht.
Die gegenständliche Richtlinie dient zur optimalen, verantwortungsvollen
und vor allem treffsicheren Verwendung der dem Elternverein anvertrauten Mittel.
Finanzielle Unterstützungen werden primär in der Form von
Individualförderungen gewährt.
Schulveranstaltungen sind auch ein effizientes Mittel, die
Klassengemeinschaft zu stärken und die soziale Entwicklung der SchülerInnen zu fördern.
Der Elternverein begrüßt ausdrücklich derartige Aktivitäten.
Die Veranstaltungen sollten grundsätzlich derart organisiert werden, dass
auch in finanzieller Hinsicht eine Teilnahme aller SchülerInnen gewährleistet ist.
Vielfach sind jedoch nicht unerhebliche Selbstbehalte zu leisten.
Um SchülerInnen auch aus finanziell schwächeren Verhältnissen die
Teilnahme an Schulveranstaltungen zu ermöglichen, kann der Elternverein
personenbezogene Zuschüsse zu den Selbstbehalten gewähren.
Die Förderung erstreckt sich auf mehrtägige Skikurse, Sport- und
Projektwochen.
Die Höhe der Individualförderung beträgt ein Drittel der Kosten, max. jedoch € 80,-.
Da grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass Familien mit finanziellen
Engpässen auch immer die Kriterien für die Schülerunterstützung des Landes erfüllen, kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (z.B. besondere finanzielle Belastungen der Familie wegen Krankheit/Behinderung; nicht EU-Bürger und Aufenthalt im Inland kürzer als 5 Jahre) nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand und dem Klassenelternvertreter eine davon unabhängige Sozialunterstützung gewährt werden.
Die Entscheidung über Individualanträge wird im Rahmen einer Vorstandssitzung des
Elternvereines getroffen. Die Behandlung der Anträge erfolgt anonym und absolut
vertraulich.
Höhe und Anzahl der Förderungen richtet sich nach der finanziellen
Gebarungssituation des Elternvereines.
Unterstützungen seitens des Elternvereines können durch einen einmaligen Zuschuss
erfolgen, aber auch in der Form einer Vorfinanzierung mit (Teil-)
Rückzahlungsverpflichtung aus Projekterlösen.
Alle Anträge auf Förderung sind schriftlich und so zeitgerecht (mindestens 4 Wochen
vor Projektbeginn) beim Elternverein einzureichen, dass eine Beratung im
Elternausschuss noch vor Projektbeginn möglich ist.
Bei den Förderungen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Elternvereines. Ein
Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung ist somit nicht gegeben.
1 Anträge liegen in der Direktion auf und sind auch direkt beim Landesschulrat,
Schülerbeihilfenstelle, erhältlich.
Die Bedürftigkeit richtet sich nach dem Familieneinkommen, der Familiengröße und dem
Familienstand.
Die Anträge sind spätestens bis 31.3. (Fallfrist!) eines Kalenderjahres bei der
Schülerbeihilfenstelle einzureichen.